Ehrenordnung des Sport Club Porta Westfalica 1973 Nammen e.V.
10-jährige Mitgliedschaft Bronze
25-jährige Mitgliedschaft Silber
40-jährige Mitgliedschaft Gold
Bei den o. a. Mitgliedschaften handelt es sich in jedem Fall um eine ununterbrochene Mitgliedschaft. Bei einem auch nur kurzfristigen Ausscheiden aus dem Verein oder einer Nichtzahlung von Beiträgen (dieses kommt einer Nichtmitgliederschaft gleich), können nur die Jahre nach dem Neueintritt bzw. der Zahlung in Anrechnung gestellt werden.
Besondere Ehrungen erfolgen auf Antrag eines Mitgliedes und auf Beschluss des erweiterten Vorstandes.
Werden besondere Ehrungen beantragt, so muss der gesamte Vorstand, s. Satzung §19, Abs. 1 und 2, anweisend sein und über die Vergabe der Orden entscheiden.
Sollte ein Vorstandsmitglied verhindert sein, muss es eine Entschuldigung beibringen.